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Gewährleistung


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Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgeschriebene Mängelhaftung: Der Auftragnehmer muss dafür einstehen, dass seine Leistung bei der Abnahme frei von Mängeln ist. Zeigt sich innerhalb der Frist ein Mangel, der bereits bei der Abnahme angelegt war, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Anders als eine freiwillige Garantie ergibt sich die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz.

Fristen der Gewährleistung

Die Dauer hängt von der vertraglichen Grundlage ab:

  • Nach BGB beträgt die Frist für Bauwerke fünf Jahre
  • Nach VOB/B beträgt sie für Bauwerke in der Regel vier Jahre
  • Sie beginnt jeweils mit der Abnahme der Leistung

Rechte des Auftraggebers

Bei einem berechtigten Mangel hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, also Beseitigung des Mangels. Bleibt diese aus, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht. Wichtig ist die Abgrenzung zur Garantie, die ein Hersteller oder Betrieb zusätzlich und freiwillig übernimmt.

Gewährleistung im Blick mit WOODPLAN

Mit WOODPLAN dokumentierst du die Baustelle und die Abnahme sauber, sodass du den Beginn der Gewährleistungsfrist und gemeldete Mängel jederzeit nachvollziehen kannst. So reagierst du auf Mängelanzeigen fristgerecht und behhältst deine Nachweise beisammen.