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Auskunftsrecht


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Auskunftsrecht bedeutet: Jede Person kann von dir verlangen zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten du über sie verarbeitest – und du musst umfassend antworten (Art. 15 DSGVO).

Was gehört in eine Auskunft?

Nicht nur eine Liste der Daten. Dazu kommen die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die geplante Speicherdauer, der Hinweis auf die weiteren Betroffenenrechte, das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde und die Herkunft der Daten, wenn du sie nicht beim Betroffenen erhoben hast.

Warum das ohne Software schwierig wird

  • Ein Monat: die Frist läuft ab Eingang – auch im Urlaub und in der Hochsaison.
  • Verstreute Daten: Kundenstamm, Angebote, Rechnungen, E-Mails, Projekte, Notizen – alles gehört dazu.
  • Fremde Daten schützen: die Auskunft darf keine Daten Dritter offenlegen.
  • Häufiger Auslöser: in der Praxis kommen Auskunftsersuchen oft im Streit – etwa nach einer Kündigung.

Mit WOODPLAN

WOODPLAN erzeugt die Auskunft auf Knopfdruck: ein PDF je Kunde, Ansprechpartner, Lead oder Mitarbeiter, das alle Bereiche zusammenführt und je Abschnitt Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Frist ausweist. Zugangsdaten und interne Geheimnisse bleiben dabei ausgespart.