Zum Inhalt springen

Betroffenenrechte


« Back to Glossary Index

Betroffenenrechte sind die Ansprüche, die die DSGVO jeder Person einräumt, deren Daten verarbeitet werden. Sie stehen in den Art. 15 bis 22 und sind der Teil der Verordnung, der im Alltag am häufigsten schlagend wird.

Welche Rechte gibt es?

Auskunft über die gespeicherten Daten samt Zwecken, Empfängern und Speicherdauer (Art. 15). Berichtigung falscher Angaben (Art. 16). Löschung (Art. 17). Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine Löschung nicht in Betracht kommt (Art. 18). Herausgabe in einem maschinenlesbaren Format (Art. 20). Und der Widerspruch, insbesondere gegen Direktwerbung (Art. 21).

Was das im Betrieb bedeutet

  • Ein Monat Frist: die Antwort muss binnen eines Monats vorliegen, verlängerbar auf drei bei komplexen Fällen.
  • Vollständigkeit: Auskunft heißt alle Systeme, nicht nur die Kundenstammdaten.
  • Kostenlos: die erste Auskunft ist unentgeltlich zu erteilen.
  • Nachweis: du solltest dokumentieren, wann du wie geantwortet hast.

Mit WOODPLAN

In WOODPLAN erzeugst du je Person einen vollständigen Auskunftsbericht als PDF – mit Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern und Aufbewahrungsfrist je Datenart. Dieselben Daten gibt es als JSON für die Datenübertragbarkeit. Löschung, Einschränkung und Werbewiderspruch sind ebenfalls als Funktion vorhanden.