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Personal & Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung-Pflicht: Was Handwerksbetriebe umsetzen müssen

Arbeitszeiterfassung-Pflicht: Was Handwerksbetriebe umsetzen müssen

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gilt: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Für Handwerksbetriebe wirft die Arbeitszeiterfassung-Pflicht praktische Fragen auf – vor allem, wenn die Arbeit auf wechselnden Baustellen stattfindet. Dieser Ratgeber zeigt, was gilt und wie Sie es umsetzen.

Was sagt das Gesetz?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Eine reine Vertrauensarbeitszeit ohne jede Erfassung reicht nicht mehr aus. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung wird weiter konkretisiert – die Aufzeichnungspflicht selbst gilt aber bereits.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle Arbeitgeber mit Beschäftigten. Für Handwerksbetriebe heißt das: Auch die Stunden der Mitarbeitenden auf der Baustelle müssen erfasst werden – nicht nur die im Büro.

Welche Daten müssen erfasst werden?

  • Beginn und Ende der Arbeitszeit
  • Pausen
  • Gesamtdauer pro Tag
  • idealerweise: Zuordnung zu Auftrag oder Baustelle

Methoden – was sich im Handwerk bewährt

  • Mobile App: Mitarbeitende stempeln direkt auf der Baustelle per Smartphone – die einfachste Variante für wechselnde Einsätze.
  • Terminal im Betrieb: sinnvoll, wenn der Tag in der Werkstatt beginnt.
  • Stundenzettel: zulässig, aber fehleranfällig und aufwendig in der Auswertung.

Der große Vorteil digitaler Erfassung: Die Zeiten lassen sich direkt dem Auftrag zuordnen – das hilft bei Lohn und Nachkalkulation zugleich.

So setzen Betriebe es um

  1. Erfassungsmethode wählen (App, Terminal, Zettel).
  2. Mitarbeitende informieren und einweisen.
  3. Pausen- und Auftragszuordnung festlegen.
  4. Aufzeichnungen revisionssicher aufbewahren.

Eine digitale Zeiterfassung ist oft Teil der Digitalisierung des gesamten Betriebs – von der Erfassung bis zur Lohnabrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Reicht ein Stundenzettel aus Papier?

Rechtlich ist Papier zulässig, solange Beginn, Ende und Dauer dokumentiert sind. In der Praxis sind digitale Lösungen weniger fehleranfällig und einfacher auszuwerten.

Müssen auch Baustellenzeiten erfasst werden?

Ja. Die Pflicht gilt unabhängig vom Arbeitsort – also auch für Stunden auf wechselnden Baustellen.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Arbeitszeitnachweise sind aufzubewahren; üblich sind mindestens zwei Jahre, steuerlich relevante Unterlagen entsprechend länger. Die konkrete Frist hängt vom Dokument ab.

Ist Vertrauensarbeitszeit noch erlaubt?

Flexible Arbeitszeit bleibt möglich, die Arbeitszeit muss aber trotzdem erfasst werden – die reine Nicht-Erfassung genügt nicht mehr.

Fazit

Die Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – und auf der Baustelle am einfachsten per App umzusetzen. Mit WOODPLAN erfassen Ihre Mitarbeitenden Zeiten mobil und auftragsbezogen, sodass Lohn und Nachkalkulation auf denselben Daten beruhen.

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