Verantwortlicher ist nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, wer allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Ihn treffen die Pflichten – und die Haftung.
Wer ist in der Praxis Verantwortlicher?
Dein Betrieb. Du entscheidest, welche Kunden du erfasst, wie lange du Daten aufbewahrst und wer im Team worauf zugreift. Der Softwareanbieter ist dabei Auftragsverarbeiter – er stellt das Werkzeug, bestimmt aber nicht, wofür du es nutzt. Wendet sich ein Kunde mit einem Auskunftsersuchen an dich, musst du antworten, nicht dein Anbieter.
Was daraus folgt
- Rechtsgrundlage: für jede Verarbeitung brauchst du eine – Vertrag, gesetzliche Pflicht, berechtigtes Interesse oder Einwilligung.
- Informationspflicht: Betroffene müssen wissen, was du mit ihren Daten tust.
- Verzeichnis: du führst ein eigenes Verzeichnis deiner Verarbeitungstätigkeiten.
- Auswahl der Dienstleister: du musst prüfen, ob dein Anbieter ausreichende Garantien bietet.
Mit WOODPLAN
WOODPLAN ist für deine Daten Auftragsverarbeiter – du bleibst Verantwortlicher. Damit du diese Rolle ausfüllen kannst, liefern wir dir die Bausteine: Auftragsverarbeitungsvertrag, Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen, Dienstleisterliste und Exportfunktionen für Auskunftsersuchen.