Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale Regelwerk für die Vergabe und die vertragliche Abwicklung von Bauleistungen in Deutschland. Sie ist kein Gesetz, wird aber durch Vereinbarung Bestandteil vieler Bauverträge und ist bei öffentlichen Auftraggebern in der Regel verpflichtend anzuwenden.
Die drei Teile der VOB
Die VOB gliedert sich in drei aufeinander abgestimmte Teile:
- VOB/A regelt die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
- VOB/B regelt die Ausführung, also die vertraglichen Rechte und Pflichten, etwa zu Abnahme, Nachträgen und Gewährleistung
- VOB/C enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen mit gewerkespezifischen Normen (ATV)
VOB oder BGB?
Wird die VOB/B nicht vereinbart, gilt für den Bauvertrag das Werkvertragsrecht des BGB. Ein wichtiger Unterschied betrifft die Gewährleistung: Nach VOB/B beträgt die Frist für Bauwerke meist vier Jahre, nach BGB dagegen fünf Jahre. Auch bei Abnahme und Abschlagszahlungen weichen die Regelungen voneinander ab.
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