Stand: September 2026. Die Angaben zur Kündigung basieren auf den öffentlichen AGB von streit-software.de („Miete und Pflege“ bzw. „Verkauf und Pflege“, Stand 22.08.2024) und ersetzen keine Rechtsberatung – prüfe deinen individuellen Vertrag oder frag direkt bei STREIT nach.
Du willst deinen STREIT-Software-Vertrag kündigen? Die Bedingungen hängen stark davon ab, ob du die Software gemietet oder gekauft hast. Hier findest du beide Varianten laut AGB, den Ablauf und einen Punkt, der die Entscheidung leichter macht: Du musst gar nicht erst kündigen, um eine Alternative zu testen.
Kündigungsfrist bei STREIT Software
Laut den öffentlichen AGB von STREIT Software (Stand 22.08.2024) gilt, je nach Lizenzmodell:
- Miete und Pflege (§8 AGB Miete): Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Ende eines Kalenderjahres – erstmals jedoch zum Ablauf der individuell im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit. Teilkündigungen (z. B. nur die Pflegeleistungen) sind laut AGB nicht zulässig.
- Kauf und Pflege (§14 AGB Kauf): Die Software selbst ist zeitlich unbegrenzt gekauft, die separate Pflegevereinbarung läuft aber auf unbestimmte Zeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Kalenderjahresende – erstmals zum Ende des zweiten auf den Vertragsschluss folgenden vollen Kalenderjahres. Das bedeutet faktisch eine Mindestbindung von bis zu drei Jahren, je nachdem, wann im Jahr der Vertrag geschlossen wurde.
Kündigungen sind laut AGB nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform erklärt werden. Eine Klausel zum Datenexport nach Vertragsende gibt es in den AGB nicht – stattdessen bist du laut AGB durchgehend selbst zu täglichen Backups verpflichtet (§16). Prüfe für deinen konkreten Vertrag am besten die eigene Bestellbestätigung, in der die individuelle Mindestlaufzeit steht – die Angaben hier sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.
So kündigst du STREIT Software Schritt für Schritt
- Prüfe in deinem Vertrag, ob du Miete oder Kauf gewählt hast, und wann deine individuelle Mindestlaufzeit endet.
- Reiche deine Kündigung schriftlich oder in Textform ein, mit 3 Monaten Vorlauf zum Kalenderjahresende.
- Sichere laufend eigene Backups deiner Daten – STREIT stellt laut AGB keinen automatischen Datenexport nach Vertragsende bereit, die Sicherung liegt durchgehend bei dir.
- Lass dir die Kündigung schriftlich bestätigen.
Der einfachere Weg: Erst wechseln, dann kündigen
Die meisten, die „STREIT Software kündigen“ suchen, haben einen konkreten Grund – oft ist es die fehlende Cloud-Anbindung, die mehrjährige Pflegebindung beim Kaufmodell, oder der Wunsch nach automatischem statt manuellem Bankabgleich. Das Problem dabei: Solange die Mindestlaufzeit läuft, fühlt sich ein Wechsel wie doppelte Kosten an.
Bei WOODPLAN ist das anders: Du testest 30 Tage kostenlos, richtest dein System in Ruhe ein und zahlst erst, wenn dein alter STREIT-Vertrag regulär ausläuft. Kein Bewerbungsformular, keine Prüfung, kein Sonderprozess. Deine Kunden-, Artikel- und Bestandsdaten übernehmen wir dabei kostenlos. Die eigentliche Kündigung bei STREIT machst du dann ganz entspannt zum Laufzeitende, wie oben beschrieben.
Was WOODPLAN im direkten Funktions- und Preisvergleich zu STREIT Software bietet, findest du in unserem ausführlichen STREIT-Alternative-Vergleich.
Häufige Fragen
Muss ich meinen STREIT-Vertrag zuerst kündigen, bevor ich WOODPLAN teste?
Nein. Du kannst WOODPLAN parallel zu deinem laufenden STREIT-Vertrag 30 Tage kostenlos testen. Die Abrechnung bei WOODPLAN beginnt erst, wenn dein alter Vertrag ausläuft.
Kann ich meinen STREIT-Kaufvertrag mit Pflege vorzeitig kündigen?
Die Pflegevereinbarung ist laut AGB erstmals zum Ende des zweiten vollen Kalenderjahres nach Vertragsschluss kündbar, mit 3 Monaten Frist zum Jahresende. Eine frühere ordentliche Kündigung ist laut AGB nicht vorgesehen.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich bei STREIT kündige?
Die AGB regeln keinen automatischen Datenexport – du bist laut Vertrag durchgehend selbst für tägliche Backups zuständig. Wenn du zu WOODPLAN wechselst, übernehmen wir deine Kunden-, Artikel- und Bestandsdaten kostenlos aus dem alten System.
Kann ich nur die Pflegeleistungen kündigen und die Software weiternutzen?
Nein, laut AGB sind Teilkündigungen ausdrücklich ausgeschlossen – Software und Pflege können nicht getrennt gekündigt werden.
Fazit
Kündige STREIT Software rechtzeitig mit 3 Monaten Vorlauf zum Kalenderjahresende – und prüfe vorher genau, ob deine individuelle Mindestlaufzeit oder die zweijährige Pflegebindung beim Kaufmodell bereits abgelaufen ist. Nutze die Zeit bis dahin, um WOODPLAN in Ruhe zu testen, statt auf den Kündigungstermin zu warten. Jetzt 30 Tage kostenlos starten.