Zum Inhalt springen

Einwilligung


« Back to Glossary Index

Einwilligung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine der sechs Rechtsgrundlagen für eine Verarbeitung. Sie muss freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden.

Wann brauchst du eine – und wann nicht?

Für die Abwicklung eines Auftrags brauchst du keine: Dort trägt der Vertrag die Verarbeitung (lit. b). Für die Lohnabrechnung trägt die gesetzliche Pflicht (lit. c). Eine Einwilligung brauchst du dort, wo nichts anderes greift – typischerweise beim Newsletter, bei Fotos für Werbezwecke und bei freiwilligen Zusatzangaben von Mitarbeitern.

Worauf es ankommt

  • Nachweisbar: du musst belegen können, wer wann worin eingewilligt hat – samt Textfassung.
  • Widerruflich: jederzeit und so einfach wie die Erteilung.
  • Nicht gekoppelt: eine Leistung darf nicht von einer nicht erforderlichen Einwilligung abhängen.
  • Freiwillig heißt frei: im Beschäftigungsverhältnis ist Freiwilligkeit wegen des Abhängigkeitsverhältnisses schwer zu begründen.

Mit WOODPLAN

Der WOODPLAN-Newsletter arbeitet mit doppelter Bestätigung: Eingetragen wird eine Adresse erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink. Festgehalten werden Zeitpunkt, IP-Adresse und der genaue Einwilligungstext – der Nachweis, den Art. 7 Abs. 1 verlangt.