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Datenpanne


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Datenpanne nennt Art. 4 Nr. 12 DSGVO eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“: jede Sicherheitsverletzung, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von Daten führt.

Was ist schon eine Datenpanne?

Weniger spektakuläres, als man denkt. Eine E-Mail mit Kundendaten an den falschen Empfänger. Ein verlorenes Mobiltelefon ohne Sperrcode. Ein Mitarbeiter, der nach dem Ausscheiden noch Zugriff hat. Ein versehentlich öffentlich erreichbarer Ordner. Auch der Verlust ohne fremden Zugriff zählt – etwa wenn Daten unwiederbringlich gelöscht werden.

Was du dann tun musst

  • 72 Stunden: Meldung an die Aufsichtsbehörde, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht (Art. 33).
  • Betroffene informieren: bei hohem Risiko zusätzlich und unverzüglich (Art. 34).
  • Immer dokumentieren: auch nicht meldepflichtige Vorfälle gehören ins Register – ein leeres Register ist kein Nachweis von Sorgfalt.
  • Die Uhr läuft ab Kenntnis: nicht ab abgeschlossener Ursachenanalyse.

Mit WOODPLAN

Meldet sich bei uns ein Vorfall, der deine Daten betrifft, informieren wir dich unverzüglich nach Bekanntwerden – nicht erst nach der Ursachenanalyse, damit deine eigene 72-Stunden-Frist nicht schon verbraucht ist. Ein Register für Vorfälle gehört zu unserem Prozess.