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Abnahme


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Die Abnahme ist die förmliche Anerkennung des Auftraggebers, dass die vereinbarte Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Sie ist einer der wichtigsten Momente im Bauvertrag, denn mit ihr wechseln Rechte und Pflichten zwischen den Parteien und mehrere Fristen beginnen zu laufen.

Rechtsfolgen der Abnahme

Mit der Abnahme treten entscheidende Wirkungen ein:

  • Beginn der Gewährleistungsfrist für Mängel
  • Fälligkeit der Schlussrechnung und des Werklohns
  • Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber
  • Umkehr der Beweislast für später auftretende Mängel

Formen der Abnahme

Üblich ist die förmliche Abnahme mit gemeinsamer Begehung und Abnahmeprotokoll, in dem festgestellte Mängel und Restarbeiten festgehalten werden. Daneben gibt es die stillschweigende sowie die fiktive Abnahme, etwa wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder eine gesetzte Frist verstreichen lässt. Vorbehalte, zum Beispiel zu einer Vertragsstrafe, müssen bei der Abnahme erklärt werden.

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