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Personenbezogene Daten


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Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Begriff ist bewusst weit gefasst.

Was gehört alles dazu?

Nicht nur Name und Anschrift. Auch die dienstliche E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners, eine Telefonnummer, Arbeitszeiten, Krankmeldungen, Fotos von einer Baustelle, auf denen Personen zu erkennen sind, sowie Standortdaten sind personenbezogen. Entscheidend ist nicht, ob der Name dabeisteht, sondern ob sich mit vertretbarem Aufwand eine Person zuordnen lässt.

Warum die Abgrenzung wichtig ist

  • Firmendaten sind frei: Daten einer GmbH als solcher sind nicht personenbezogen – der Ansprechpartner darin schon.
  • Besondere Kategorien: Gesundheitsdaten wie eine Krankmeldung stehen unter dem strengeren Schutz des Art. 9.
  • Pseudonyme reichen nicht: eine Personalnummer bleibt personenbezogen, solange sich zuordnen lässt, wer dahintersteckt.
  • Anonym ist etwas anderes: erst wenn ein Rückschluss endgültig ausgeschlossen ist, endet die DSGVO.

Mit WOODPLAN

In WOODPLAN sind Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten strikt nach Mandant getrennt, und wer was sehen darf, steuerst du über ein Rechtemodell mit einzeln vergebbaren Berechtigungen. Der Grund einer Abwesenheit – etwa eine Krankmeldung – ist in Planungsansichten bewusst nicht erkennbar.