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E-Rechnungspflicht

E-Rechnungspflicht ab 2027 – bist du vorbereitet?

Ab 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Umsatz E-Rechnungen ausstellen, ab 2028 gilt das für alle. Empfangen musst du sie schon seit 2025 können. WOODPLAN erstellt jede Rechnung automatisch im ZUGFeRD-Format – startklar, bevor die Frist greift.

  • Automatisch ZUGFeRD-konform – ohne Mehraufwand
  • Geprüft gegen veraPDF und Mustang
  • GoBD-konforme Archivierung inklusive
  • Kostenlose Datenübernahme aus deiner bisherigen Software

DSGVO-konform · Hosting in Deutschland · Keine Mindestlaufzeit

ZUGFeRD & XRechnung geprüft Frau mit Kaffeetasse am Schreibtisch blickt auf einen Bildschirm mit Diagrammen, davor Unterlagen und ein Taschenrechner
Fristen

Die E-Rechnungspflicht im Überblick

  1. 1

    Seit 1.1.2025 – Empfangspflicht für alle

    Jeder Betrieb muss E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format empfangen können – das gilt schon heute.

  2. 2

    Ab 1.1.2027 – Ausstellungspflicht ab 800.000 € Umsatz

    Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäft ausstellen.

  3. 3

    Ab 1.1.2028 – Ausstellungspflicht für alle

    Die Pflicht zum Ausstellen gilt dann unabhängig von der Betriebsgröße für jeden Handwerksbetrieb.

Die Lösung

So macht WOODPLAN dich compliant

ZUGFeRD & XRechnung

Jede Ausgangsrechnung enthält automatisch die strukturierte XML nach EN 16931 – zusätzlich zur gewohnten PDF-Ansicht.

Doppelt geprüft

Verifiziert gegen veraPDF und das strengere Mustang-Prüftool, wie es z. B. eu-rechnung.de einsetzt.

GoBD-konform archiviert

Einmal festgeschriebene Rechnungen bleiben unveränderbar abgelegt – auch das verlangt die neue Regel.

FAQ

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Was ist eine XRechnung bzw. eine ZUGFeRD-Rechnung?

Eine XRechnung ist eine rein strukturierte XML-Datei. ZUGFeRD kombiniert dieselbe strukturierte XML mit einer gewohnten PDF-Ansicht in einer Datei – WOODPLAN nutzt das ZUGFeRD-Format.

Reicht eine normale PDF-Rechnung ab 2027 noch aus?

Für betroffene Geschäftskunden nicht mehr allein – es braucht zusätzlich die eingebettete strukturierte XML nach EN 16931.

Muss ich als kleiner Betrieb auch schon 2027 umstellen?

Die Ausstellungspflicht ab 2027 gilt erst ab 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 dann für alle Betriebe. Empfangen musst du E-Rechnungen aber schon seit 2025 können.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig umstelle?

Rechnungen ohne die vorgeschriebene Form können dann als nicht ordnungsgemäß gelten, mit Folgen für Vorsteuerabzug und Buchhaltung.

Erstellt WOODPLAN die E-Rechnung automatisch?

Ja. Jede Ausgangsrechnung wird automatisch im ZUGFeRD-Format erzeugt, inklusive eingebetteter XML, ohne zusätzlichen Aufwand für dich.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein, die Pflicht betrifft das inländische B2B-Geschäft. An Privatkunden kannst du weiterhin klassisch fakturieren.

Die Frist läuft. Jetzt handeln. Nicht erst 2027.

Stell rechtzeitig auf E-Rechnung um, bevor die Pflicht greift – mit 30 Tagen kostenlosem Test.

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